Neue Massnahmen im Ligabetrieb
10.09.2021 09:03:36 | SDA, Thomas Schneider
Während der Gültigkeit der Covid-Zertifikats-Pflicht lockert die SDA einige Vorschriften im Spielreglement. Der Vorstand will damit den Vereinen entgegenkommen, die Schwierigkeiten haben, den Spielbetrieb in dieser Phase aufrecht zu erhalten. Die vorübergehenden Anpassungen betreffen Verschiebungen, Anzahl Spieler sowie Lizenzen.
Verschiebungen: Teams, die nicht mit genügend Spielern und Spielerinnen mit Covid-Zertifikat antreten können, dürfen Spiele verschieben. Die Partien müssen spätestens bis zum Saisonende nachgeholt werden. Verschiebungen aus anderen Gründen bleiben weiterhin nicht möglich.
Anzahl Spieler: Ab der 2. Runde wird in allen Ligen mit sechs Spielerinnen und Spielern gespielt.
Lizenzen: Die Lizenzen von Spielern und Spielerinnen, die noch nicht eingesetzt wurden, können auf andere Personen umgeschrieben werden. Dies können auch SpielerInnen sein, die bereits für Vereine lizenziert waren, die sich gegebenenfalls aus dem Ligabetrieb zurückziehen. Diesen wird damit ermöglicht, dennoch an der Meisterschaft teilzunehmen, während die aufnehmenden Klubs Ausfälle kompensieren können. Allfällige Abgeltungen für Lizenzen an die abgebenden Vereine bleibt Angelegenheit der involvierten Klubs.
Diese Massnahmen gelten ab Runde 2 bis zum Ende der Covid-Zertifikats-Pflicht. Dieses ist durch den Bundesrat auf den 24. Januar 2022 terminiert worden.
Teams, die trotz dieser temporären Massnahmen Probleme sehen, am Spielbetrieb teilzunehmen, werden gebeten, sich möglichst umgehend beim Vorstand zu melden.
Verschiebungen: Teams, die nicht mit genügend Spielern und Spielerinnen mit Covid-Zertifikat antreten können, dürfen Spiele verschieben. Die Partien müssen spätestens bis zum Saisonende nachgeholt werden. Verschiebungen aus anderen Gründen bleiben weiterhin nicht möglich.
Anzahl Spieler: Ab der 2. Runde wird in allen Ligen mit sechs Spielerinnen und Spielern gespielt.
Lizenzen: Die Lizenzen von Spielern und Spielerinnen, die noch nicht eingesetzt wurden, können auf andere Personen umgeschrieben werden. Dies können auch SpielerInnen sein, die bereits für Vereine lizenziert waren, die sich gegebenenfalls aus dem Ligabetrieb zurückziehen. Diesen wird damit ermöglicht, dennoch an der Meisterschaft teilzunehmen, während die aufnehmenden Klubs Ausfälle kompensieren können. Allfällige Abgeltungen für Lizenzen an die abgebenden Vereine bleibt Angelegenheit der involvierten Klubs.
Diese Massnahmen gelten ab Runde 2 bis zum Ende der Covid-Zertifikats-Pflicht. Dieses ist durch den Bundesrat auf den 24. Januar 2022 terminiert worden.
Teams, die trotz dieser temporären Massnahmen Probleme sehen, am Spielbetrieb teilzunehmen, werden gebeten, sich möglichst umgehend beim Vorstand zu melden.